EU-Heimtierausweis
(Pflicht ab
Oktober
2004)
Ab 1.
Oktober 2004 gelten in der EU weitgehend einheitliche Regeln für Haustiere auf
Reisen. Hunde, Katzen und Frettchen müssen dann mit Mikrochip (ISO-Norm 11784
oder 11785) oder -übergangsweise noch bis zum Jahr 2011- durch Tätowierung
gekennzeichnet sein. Es muss für sie ein neuer, einheitlich gestalteter
Heimtierausweis mitgeführt werden, aus dem die gültige Tollwutimpfung
hervorgeht. Weitere Impfungen sind nicht vorgeschrieben, können aber in diesen
Pass eingetragen werden. Für andere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen
oder Vögel gilt dieser Pass nicht.
Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich dürfen noch für eine
Übergangszeit von mindestens fünf Jahren darüber hinausgehende Anforderungen
stellen, zum Beispiel die Bestimmung des Tollwut-Titers. EU-Mitgliedsstaaten,
die bisher bereits besondere Vorschriften hinsichtlich Echinokokkose oder Zecken
hatten, dürfen diese übergangsweise für fünf Jahre beibehalten.
Das Mitführen von Haustieren auf Reisen wird wesentlich einfacher. An die Stelle
der vielen unterschiedlichen Bescheinigungen, die die einzelnen Mitgliedstaaten
für die Einreise von Haustieren verlangen, tritt ein einziger veterinäramtlicher
Ausweis: der für die gesamte Europäische Union gültige EU-Ausweis für Haustiere.
Der neue Pass vereinfacht auch tierärztliche Untersuchungen, da der Tierarzt auf
einen Blick alles über den Gesundheitszustand und die „medizinische
Vorgeschichte" des Tieres erfährt.
Bei Tieren, die bereits gekennzeichnet und/oder geimpft sind, kann der Tierarzt
die Angaben vom "Internationalen Impfpass“ in den neuen EU-Heimtierausweis
übertragen. Unsere Praxis
hat die Ermächtigung für das Ausstellen von Heimtierausweisen.
Weitere offizielle Infos zum Heimtierausweise gibt es hier:
Übergangslösung für Reisen mit Haustieren
Heimtierausweis für die Reise mit Hunden, Katzen und Frettchen in andere Mitgliedstaaten
Entwurf FAQ zum EU-Heimtierpass