EU-Heimtierausweis (Pflicht ab Oktober 2004)

Ab 1. Oktober 2004 gelten in der EU weitgehend einheitliche Regeln für Haustiere auf Reisen. Hunde, Katzen und Frettchen müssen dann mit Mikrochip (ISO-Norm 11784 oder 11785) oder -übergangsweise noch bis zum Jahr 2011- durch Tätowierung gekennzeichnet sein. Es muss für sie ein neuer, einheitlich gestalteter Heimtierausweis mitgeführt werden, aus dem die gültige Tollwutimpfung hervorgeht. Weitere Impfungen sind nicht vorgeschrieben, können aber in diesen Pass eingetragen werden. Für andere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögel gilt dieser Pass nicht.

Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich dürfen noch für eine Übergangszeit von mindestens fünf Jahren darüber hinausgehende Anforderungen stellen, zum Beispiel die Bestimmung des Tollwut-Titers. EU-Mitgliedsstaaten, die bisher bereits besondere Vorschriften hinsichtlich Echinokokkose oder Zecken hatten, dürfen diese übergangsweise für fünf Jahre beibehalten.

Das Mitführen von Haustieren auf Reisen wird wesentlich einfacher. An die Stelle der vielen unterschiedlichen Bescheinigungen, die die einzelnen Mitgliedstaaten für die Einreise von Haustieren verlangen, tritt ein einziger veterinäramtlicher Ausweis: der für die gesamte Europäische Union gültige EU-Ausweis für Haustiere. Der neue Pass vereinfacht auch tierärztliche Untersuchungen, da der Tierarzt auf einen Blick alles über den Gesundheitszustand und die „medizinische Vorgeschichte" des Tieres erfährt.
Bei Tieren, die bereits gekennzeichnet und/oder geimpft sind, kann der Tierarzt die Angaben vom "Internationalen Impfpass“ in den neuen EU-Heimtierausweis übertragen. Unsere Praxis hat die Ermächtigung für das Ausstellen von Heimtierausweisen.

Weitere offizielle Infos zum Heimtierausweise gibt es hier:

Übergangslösung für Reisen mit Haustieren

 

Heimtierausweis für die Reise mit Hunden, Katzen und Frettchen in andere Mitgliedstaaten

 

Entwurf FAQ zum EU-Heimtierpass